Festbesitz bei Aktien - PrudentWater
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Festbesitz

Jene Aktien, die sich in Händen von Großaktionären oder der Gründerfamilie befinden, werden dem Festbesitz zugeordnet. Damit Aktienpakete zum Festbesitz gezählt werden, müssen diese mindestens 5 % des gesamt ausstehenden Aktienvolumens ausmachen. Aktien, die von Fonds gehalten werden und über der 5 %-Schwelle liegen, zählen jedoch nicht zum Festbesitz, sondern werden dem Streubesitz zugeordnet, da der Investmentfonds lediglich das Geld der Anleger bündelt und verwaltet. Je höher jedoch der Festbesitz bei einer bestimmten Aktie ist, desto schlechter ist auch die Liquidität und somit die Handelbarkeit des Wertpapieres. Dies deshalb, weil ganz einfach weniger Aktien über die Börse gehandelt werden können, wenn sich ein großer Anteil im Festbesitz befindet und somit nicht täglich an der Börse ge- und verkauft werden kann. Aktien im Festbesitz sind nämlich nicht frei handelbar an der Börse.