Ein Genussschein ist ein Wertpapier, welches Ähnlichkeiten mit einer Aktie als auch mit einer Anleihe aufweist. Genussscheine können unterschiedlich gestaltet sein, es handelt sich jedoch oftmals um ein Produkt, welches Komponenten einer Anleihe und einer Aktie in einem Wertpapier zusammenfasst.
Mit einem Genussschein erwirbt der Anleger keine Unternehmensanteile. Im Falle einer Insolvenz wird der Genussscheininhaber zwar vor den Aktionären bedient, jedoch erst nach den Gläubigern. Seine Forderungen sind somit nachrangig gegenüber Gläubigern mit nicht nachrangigen Forderungen. Außerdem besitzt der Inhaber eines Genussscheines kein Stimmrecht.
Ähnlich wie bei der Anleihe, bietet ein Genussschein regelmäßige jährliche Zinszahlungen. Diese können jedoch auch In Form eines Kursaufschlages stattfinden. Die Zahlungen können jedoch variieren und sogar komplett aussetzen. Die Höhe der jährlichen Auszahlung bzw. ob überhaupt eine Auszahlung stattfindet, richtet sich nach der Gewinnsituation des Unternehmens. Erleidet das Unternehmen in einem Geschäftsjahr Verluste, so finden keine Zinszahlungen statt. Je nach Schein kann die ausgesetzte Zinszahlung im folgenden Jahr jedoch nachgeholt werden, wenn dann das Unternehmen wieder Gewinne erzielen konnte. Die Nachzahlungspflicht besteht jedoch nur während der Laufzeit des Genussscheines.
Erleidet das entsprechende Unternehmen einen Verlust, so verringert sich auch automatisch der Rückzahlungsanspruch des Genussscheines. Dies bedeutet, dass der Nominalwert des Scheines herabgesetzt wird. Der Nominalwert ist hier der Kurs, zu dem der Schein nach der Laufzeit vom Emittenten zurückgenommen wird. Erzielt das Unternehmen jedoch in den nächsten Jahren wieder Gewinne, so wird auch wieder der Rückzahlungspreis Jahr für Jahr schrittweise bis maximal zum Ausgangspreis erhöht.
Die Laufzeit eines Genussscheines endet mit dem Ende des Geschäftsjahres des Unternehmens. Dann wird jedoch noch nicht der Zins bzw. der Nominalwert zurückgezahlt. Zins und Nominalwert werden erst nach der Hauptversammlung gezahlt. Denn dann weiß auch erst das Unternehmen, ob ein Verlust im letzten Geschäftsjahr angefallen ist. Dieser Zeitraum, von Ende des Geschäftsjahres bis nach der Hauptversammlung, wird zusätzlich verzinst. Die letzte Zinszahlung ist somit ein langer Kupon. Ein Genussschein hat immer eine begrenzte Laufzeit.
Genussscheine können vom Emittenten fast beliebig ausgestaltet und zusammengesetzt werden. Daher gelten sie zu Recht als intransparent und undurchschaubar für den privaten Anleger. Genussscheine können sehr komplex strukturiert sein. Ob eine Zinszahlung stattfindet, kann auch von einzelnen Unternehmenskennziffern, wie der Eigenkapitalrendite oder der Rentabilität, abhängen. Die Strukturierung kann von Schein zu Schein unterschiedlich sein und muss deshalb vor dem Kauf genau untersucht werden.
Vorteile für Unternehmen:
Es kann sich Geld am Markt besorgt werden, ohne dabei dem Geldgeber Unternehmensanteile zu überlassen. Zudem müssen nur dann Zinsen bezahlt werden, wenn auch das Unternehmen Gewinne erzielt. Genussscheine können, wenn bestimmte Bedienungen erfüllt sind, dem haftenden Eigenkapital zugerechnet werden.
Vorteile für Investoren:
Im Vergleich zu einer ‘normalen’ Anleihe sowie einer Nachranganleihe ist das Risiko bei einem Genussschein deutlich größer. Der Inhaber muss jederzeit damit rechnen, dass Zinszahlungen ausgesetzt werden oder dass der Rückzahlungskurs herabgesetzt wird. Dieses erhöhte Risiko auf Verluste wird dafür jedoch mit einem oftmals deutlich höheren Kupon ‘ausgeglichen’.