Hybridanleihe - PrudentWater
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Hybridanleihe

engl. Hybrid Security

Eine Hybridanleihe weist sowohl Eigenschaften einer Aktie als auch Eigenschaften einer Anleihe auf.
Die Zinszahlungen einer Hybridanleihe sind meistens an bestimmte Unternehmenskennziffern oder an die Dividendenzahlung gebunden. Das besondere an Hybridanleihen ist, dass die Laufzeit oftmals unbegrenzt oder sehr lang ist. Der Emittent hat jedoch das Recht, ab einem festgelegten Termin, die Hybridanleihe vorzeitig zu kündigen.
Die Zinszahlungen können ausgesetzt oder auch zeitlich verschoben werden. Für dieses erhöhte Risiko erhält der Besitzer der Hybridanleihe einen Zinsaufschlag in Höhe von ca. 2-3 Prozent gegenüber “normalen” Anleihen.
Der Gesamtertrag einer Hybridanleihe ist also an die Gewinnsituation des Emittenten gekoppelt. Somit gilt, wenn das Unternehmen keinen Gewinn erzielt, gibt es auch keine Zinszahlung.
Die Hybridanleihe ist jedoch ein Auslaufmodell. Unter den neuen Vorschriften von Basel III darf das Kapital, welches durch die Ausgabe von Hybridanleihen eingenommen wurde, nicht mehr als Eigenkapital eingerechnet werden.
Es zählt also nicht mehr zum geforderten Kernkapital der Banken. Vorher bezahlten Banken einen höheren Zinssatz für Hybridanleihen, dafür konnten sich dieses Kapital jedoch als Eigenkapital anrechnen lassen. Da dies nun nicht mehr möglich ist, veräußern sie ihre Hybridanleihen, da diese nach und nach als Fremdkapital angerechnet werden. Fremdkapital können sich die Banken jedoch über eine gewöhnliche Anleihe zu einem günstigeren Zinssatz besorgen. Somit macht es für die Unternehmen wenig Sinn, Hybridanleihen weiterhin zu besitzen.
Hybridanleihen zählen nach den neuen Basel III-Richtlinien nicht mehr zum Eigenkapital, sondern werden schrittweise als Fremdkapital gewertet. Das Geld aus der Hybridanleihe durfte 2015 nur noch zu 70 Prozent zum Eigenkapital gezählt werden, 2016 nur noch zu 60 Prozent und so weiter.