engl. Bearer Share
Die Inhaberaktie gehört dem Käufer der Aktie und kann jederzeit ohne Formalitäten an der Börse weiterverkauft werden. Der Besitzer der Inhaberaktie besitzt alle Aktionärsrechte. In Deutschland ist die Inhaberaktie der Regelfall und die mit Abstand verbreitetste Aktienform. Denn im Gegensatz zu der Namensaktie ist die Übertragbarkeit der Inhaberaktie ohne Aufwand möglich. Sobald der Anleger seine Aktie verkauft, übergibt er auch alle Rechte, die mit dem Aktienbesitz einhergehen. Zusätzlich bleiben die Aktionäre gegenüber der ausgebenden Aktiengesellschaft anonym. Dies ist bei Namensaktien nicht der Fall, da Besitzer von Namensaktien in das Aktienbuch der Aktiengesellschaft eingetragen werden.