Rückstellung - Verständlich erklärt - PrudentWater
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Rückstellung

engl. Provision

Rückstellungen werden in der Bilanz auf der Passivseite unter den Verbindlichkeiten ausgewiesen und haben somit Schuldcharakter. Rückstellungen mindern zeitgleich den Gewinn bzw. erhöhen den Verlust des Unternehmens. Rückstellungen werden für möglich anstehende Belastungen gebildet, in denen das Unternehmen Leistungen an Dritte zahlen muss. Die Höhe sowie die Wahrscheinlichkeit der Zahlung ist dabei jedoch noch unklar. Oftmals handelt es sich bei den Ereignissen um offene Gerichtsverfahren, Kulanzleistungen oder mögliche Verluste aus schwebenden Geschäften für die Rückstellungen gebildet werden müssen. Nach IFRS müssen Rückstellungen dann gebildet werden, wenn der Grund der Rückstellung eine Eintrittswahrscheinlichkeit von mehr als 50 % aufweist. Ansonsten muss im Anhang als Eventualverbindlichkeit eine Angabe getätigt werden. Eine Rückstellung kommt jedoch quasi einem Zugeständnis oder einem nach außen hin wirkenden Aufgeben bei, dass die Rechtstreitigkeit wahrscheinlich verloren gehen wird. Deshalb gehen Unternehmen mit Rückstellungen eher zurückhaltend um.

Rückstellungen wurden in der Vergangenheit gebildet, die daraus fällige Zahlung findet jedoch erst in der Zukunft statt. Die Höhe der Zahlung sowie ob diese tatsächlich stattfindet ist jedoch noch unsicher.

Werden jedoch Rückstellungen gebildet, so sind diese in der Bilanz dem kurzfristigen Fremdkapital zuzuordnen, da es sich um in der Zukunft liegende Aufwendungen handelt. Rückstellungen sind abzuzinsen, falls die Zahlung des voraussichtlichen Erfüllungsbetrages mehr als 12 Monate in der Zukunft liegt. Jeweils zum Bilanzstichtag muss überprüft werden, um die Gründe für die Rückstellung und die daraus reultierende Höhe weiterhin so bestehen. Werden Rückstellungen nicht benötigt, so müssen diese aufgelöst werden und es kommt zu einem sogennanten Einmaleffekt, welcher positiv die Gewinn- und Verlustrechnung beeinflusst. Die erstmalige Bildung der Rückstellung führt jedoch zunächst zu einem entsprechendem Aufwand in dem jeweiligen Geschäftsjahr.