Ein Pfandbrief verfügt über eine Deckungsmasse (auch Sicherheiten genannt), auf die die Gläubiger Zugriff haben, falls der Emittent zahlungsunfähig wird. Bei einem Schiffspfandbrief handelt es sich bei den Sicherheiten um Schiffshypotheken. Bei einer Schiffshypothek wiederum handelt es sich um eine Schuldverschreibung zur Finanzierung des Baus eines oder mehrerer Schiffe, welche von der Bank (Emittent) vorher erworben wurden und nun die Sicherheiten des Pfandbriefes darstellen.