Sperrfrist bei Aktien - PrudentWater
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Lock-Up-Frist

Auch Sperrfrist

ZENTRALE KERNAUSSAGEN

  • Die Lock-Up-Frist ist der Zeitraum nach dem Börsengang eines Unternehmens, in dem Altaktionäre ihre Aktien nicht verkaufen dürfen.
  • Die Lock-Up-Frist liegt durchschnittlich bei 180 Tagen.
  • Sie ist jedoch nicht reguliert und kann deshalb von Unternehmen unterschiedlich ausgelegt und verändert werden.

Die Lock-up-Frist bezeichnet die Zeitdauer nach dem Börsengang eines Unternehmens, in der ein Altaktionär oder ein sogenannter cornerstone investor seine im Besitz befindlichen Aktien nicht verkaufen darf. Altaktionäre oder cornerstone investors waren nämlich schon vor dem Börsengang im Besitz der Unternehmensanteile, müssen diese aber nun aufgrund der Sperrfrist für eine gewisse Dauer nach dem IPO weiter halten. Die Lock-up-Frist liegt in der Regel zwischen 6 und 18 Monaten und dient somit vor allem dem Kleinanlegerschutz. In den meisten Fällen liegt sie heutzutage bei 180 Tagen. Alteigentümer sind somit gezwungen, ihre Aktien nach dem IPO für eine bestimmte Zeit zu halten. Erst nach der Lock-Up-Frist ist es ihnen erlaubt, ihre Aktien zu verkaufen. Dies dient dazu, Kurseinbrüche nach Börsengängen zu vermeiden und allgemein die Volatilität der Kursentwicklung in den ersten Wochen zu reduzieren. Mitbegründer und Investoren der ersten Stunde können somit nicht ihre teilweise großen Aktienpakete zeitgleich mit der Börsennotierung verkaufen, da dies zu starken Kursturbulenzen führen könnte. Nach Ablauf der Sperrfrist können die Altaktionäre ihre Aktien jedoch komplett oder teilweise verkaufen, was je nach Größe des Aktienpaketes negative Auswirkungen auf den Kurs der Aktie haben kann.

Unterschiedliche Auslegungen der Sperrfrist

In den meisten Fällen liegt die Sperrfrist heutzutage bei 180 Tagen, allerdings ist sie nicht reguliert und kann deshalb von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein. Da sie aber eben nicht reguliert ist, werden immer häufiger neben der bloßen Zeitdauer andere Parameter mit in die Sperrfrist-Vereinbarung aufgenommen, welche jedoch dann meistens im Sinne de Altaktionäre sind. So kann die Lock-up-Frist beispielsweise keine feste Zeitdauer haben, sondern stattdessen ein bewegliches Zeitziel, welches dann wiederum an ein bestimmtes Kursziel gebunden ist. Beim Erreichen des Kurszieles innerhalb der Sperrfrist ist diese dann aufgehoben und die Altaktionäre dürfen ihre Aktien ab sofort verkaufen. Dies ist zwar alles niedergeschrieben und einsehbar, jedoch oftmals sehr komplex in der Struktur.