Die Rücknahme von Fondsanteilen - PrudentWater
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Die Rücknahme von Fondsanteilen

Eine Kapitalanlagegesellschaft ist jenes Unternehmen, welche den jeweiligen Fonds aufgelegt hat und auch verwaltet. Sie ist grundsätzlich jederzeit dazu verpflichtet, Fondsanteilen an einem Bankarbeitstag zurückzunehmen. Dies ist auch der Grund, warum ein offener Fonds stets über eine Mindestliquidität verfügen muss. Die Rücknahme der Fondsanteile durch die Kapitalanlagegesellschaft kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen ausgesetzt werden, beispielsweise dann, wenn die Liquidität des Fonds trotzdem nicht ausreichend ist oder aber dann wenn auftretende wirtschaftliche oder oftmals politische Ereignisse zu stark erhöhter Volatilität an den Märkten führt. Die Rücknahme der Fondsanteile kann so bis zu einem Jahr ausgesetzt werden. Allerdings kann der Anleger jederzeit seine Fondsanteile über die Börse verkaufen, denn vorher Erwähntes gilt nämlich nur für die Rücknahme der Fondsanteile durch die Kapitalanlagegesellschaft. An den Börsenplätzen können die Anteile jedoch weiterhin ge- und verkauft werden. Setzt die KAG jedoch die Rücknahme aus, so fällt in der Regel der Kurs des Fonds an den Börsen teilweise stark, sodass der Anleger, wenn er seine Anteile unbedingt verkaufen möchte, oft hohe Kursabschläge hinnehmen muss. Darüber hinaus ist ohnehin zu empfehlen, dass schon bereits der Kauf der Fondsanteile über die Börse stattfindet und nicht über die Kaptalanlagegesellschaft bzw. über den Bankberater, da dann ein zusätzlicher Ausgabeaufschlag in Höhe von 3 – 5 % fällig wird. Verkauft der Anleger hingegen seine Fondsanteile, so fällt weder über die Börse noch über die KAG ein Ausgabeaufschlag an.