Sobald der Anleger an der Börse Wertpapiere kauft, geht er auch ein Emittentenrisiko ein. Dies besteht genau darin, dass der Kapitalempfänger, welcher bei einer Geldanlage Kapital von dem Anleger erhalten hat, nicht mehr in der Lage ist, auf Verlangen des Anlegers das damals ‘übergebene’ Kapital zurückzuzahlen. Die Aktiengesellschaft kann in eine Insolvenz geraten, wodurch es nicht mehr fähig sein wird, das ehemals eingezahlte Eigenkapital des Anlegers zurückzuzahlen. Der Anleger kann die Aktien natürlich über die Börse weiterverkaufen, erleidet dann jedoch aufgrund der in dem Kurs bereits eingepreisten Insolvenz einen beinahen Totalverlust. Ebenso kann ein Unternehmen in Zahlungsschwierigkeiten geraten bzw. zahlungsunfähig werden, wodurch ausgegebene Anleihen nicht mehr zurückgenommen werden können. Häufig tritt das Emittentenrisiko bei Zertifikaten ein oder bei ETF´s, welche die synthetische Replikation verfolgen. Hier erleidet der Anleger in aller Regel einen Totalverlust, sollte der Emittent der Derivate oder Zertifikate insolvent gehen. Als einziges ausgeschlossen von dem Emittentenrisiko sind Investmentfonds. Das von Anlegern eingezahlte Geld in einem Fonds wird nämlich gesetzlich als Sondervermögen betrachtet und somit getrennt von der Investmentgesellschaft, welche den Fonds aufgelegt hat, verwaltet.