Optionsschein - Definition - PrudentWater
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Optionsschein

engl. Warrant

Ein Optionsschein ist ein Derivat, mit dem der Besitzer das Recht hat, einen bestimmten Basiswert, zu einem bestimmten Bezugsverhältnis, zu einem bestimmten Basispreis, innerhalb eines vorher festgelegten Zeitraumes zu kaufen oder zu verkaufen. Der Inhaber des Optionsscheines muss den Basiswert jedoch nicht kaufen oder verkaufen, er hat lediglich das Recht dazu, es besteht jedoch keine Pflicht. Der Optionsschein kann jederzeit an der Börse weiterverkauft werden. In den meisten Fällen findet am Ende der Laufzeit des Optionsscheines ohnehin ein Barausgleich statt. Dabei findet keine physische Lieferung des Basiswertes statt, es wird lediglich der Differenzbetrag zwischen Basispreis und aktuellem Marktwert des Basiswertes ausgezahlt.
Mit einem Optionsschein kann auf steigende sowie auf fallende Kurse eines bestimmten Basiswertes spekuliert werden. Spekulieren erscheint hier am besten angebracht zu sein, da beim Handel mit Optionsscheinen immer ein Totalverlust besteht. Der Totalverlust wäre beim Optionsscheinhandel der Preis, der beim Kauf des Optionsscheines zu bezahlen ist. Verfällt ein Optionsschein wertlos, kann der Emittent das vom Käufer erhaltene Geld behalten.
Optionsscheine sind nicht standardisiert. Dies bedeutet, dass sie beliebig vom Emittenten (Bank, Finanzinstitut) ausgestattet werden können (in Bezug auf Laufzeit, Basispreis, Bezugsverhältnis). Optionsscheine werden an der Kassabörse gehandelt. Das Gegenstück zur Kassabörse ist die Terminbörse. An den Terminbörsen werden Futurs und Optionen mit festgelegten Standards gehandelt.
Ein Optionsschein ist ein Wertpapier mit einer eigenen Wertpapierkennnummer. Bei einer Option hingegen handelt es sich nicht um ein Wertpapier und es besitzt somit auch keine Wertpapierkennnummer.