Auch Wandelpreis
engl. Conversion Price
Mit einer Wandelanleihe hat der Anleger die Möglichkeit – jedoch nicht die Pflicht – während eines bestimmten Zeitraumes die Wandelanleihe in Aktien des emittierenden Unternehmens umzuwandeln. Der Wandlungspreis ist dabei der Aktienkurs, zu dem die Wandelanleihe in die entsprechende Aktie getauscht werden kann. Er entspricht somit den zu bezahlenden Preis pro Aktie, wenn sich der Anleger zur Wandlung der Anleihe entscheidet. Der Wandlungspreis wird bei der Emission bestimmt und ist von dem Tag an fest. Die Wandelanleihe in die entsprechenden Aktien zu wandeln lohnt sich jedoch nur dann, wenn der Wandlungspreis unter dem aktuellen Aktienkurs liegt. Liegt der Wandlungspreis über dem aktuellen Aktienkurs, macht die Wandlung keinen Sinn, da dann die Aktie zu dem Zeitpunkt ganz normal über die Börse günstiger erworben werden kann.
Berechnung:
Der Wandelpreis bezieht sich auf den Nominalwert der Wandelanleihe, welcher üblicherweise bei Anleihen 100 % beträgt. Bei einer Conversion Ratio (Wandlungsverhältnis) von beispielsweise 5.0, würde der Wandelpreis folglich bei 20,00 Euro liegen. Entscheidet sich der Anleger also für die Wandlung der Anleihe in Aktien, so würde er je Aktie 20,00 Euro bezahlen. Weicht der aktuelle Marktkurs bzw. der Kaufkurs der Wandelanleihe vom Nominalwert ab, so unterscheiden sich Wandlungspreis und aktueller Wandlungspreis. Hat der Anleger die Wandelanleihe nicht zum Nominalwert von 100 % gekauft, sondern zu einem günstigeren oder teureren Kurs, so muss anstatt des Wandlungspreises der aktuelle Wandlungspreis herangezogen und berechnet werden.