Auch exB oder ex BR
Der Begriff “Ex Bezugsrecht” erscheint während der Kapitalerhöhung eines Unternehmens und bedeutet, dass die mit diesem Zusatz gekennzeichneten Aktien von nun an ohne Anspruch auf den Erwerb der neu emittierten Aktien gehandelt werden. Diese neuen Aktien werden in dem Zusammenhang auch als junge Aktien bezeichnet. Der Anspruch auf den Erwerb bestand jedoch 14 Tage vorher aufgrund der Kapitalerhöhung des Unternehmens. Altaktionären wurde dabei ein Bezugsrecht zugesprochen, womit sie bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien im Verhältnis zu ihrem bisherigen Anteil erwerben konnten, um eine Kapitalverwässerung zu vermeiden. Sobald nun aber die jeweilige Aktie mit dem Kurszusatz “ex Bezugsrecht” gekennzeichnet ist, wird der Kurs der Aktie mit Kursabschlag in Höhe des Wertes des Bezugsrechts je Aktie gehandelt. Dies geschieht in der Regel ab dem vorletzten Börsentag vor Ablauf der Bezugsfrist. An diesem Tag wird das Bezugsrecht von den Aktien abgetrennt und den Altaktionären als eigene Position ins Wertpapierdepot eingebucht. Der Anleger kann nun die Bezugsrechte ausüben, um einen Verwässerungseffekt zu vermeiden oder aber er kann sie über die Börse weiterverkaufen. Dies bleibt komplett dem Aktionär überlassen.