Short Put - PrudentWater
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Short Put

Auch Verkauf einer Verkaufsoption
Erwartung: steigende oder konstante Kurse

Short Put ist eine der vier Basisstrategien im Optionshandel. Bei einem Short Put besitzt ein Optionshalter (Person A) einen Put (Verkaufsoption), diese möchte er jedoch an einen anderen Marktteilnehmer (Person B) verkaufen. Der Optionshalter verkauft also seine Verkaufsoption. Anschließend ist er Stillhalter, da er bei Ausübung der Option durch den neuen Besitzer des Short Put den zugrunde liegenden Basiswert in der vereinbarten Menge kaufen muss.
Person A erhofft sich bei diesem Geschäft, dass die Put-Option wertlos verfällt und er somit den Optionspreis (Prämie) komplett als Gewinn verbuchen kann. Die Option verfällt wertlos, wenn am Verfallstag der Kurs des Basiswertes über dem Kurs des Basispreises der Option liegt. Unabhängig davon, ob die Option ausgeführt wird oder nicht, Person A kann auf jeden Fall die Prämie (den Optionspreis) behalten.

Zum Beispiel:
Optionspreis: 4 Euro
Basiswert der Option: Aktie XY
Basispreis: 100 Euro

Steht am Fälligkeitstag der Kurs der AKtie XY an der Börse über 100 Euro, wird Person B die Option nicht ausüben. Er kann die Aktie schließlich jederzeit teurer über die Börse verkaufen und somit einen höheren Gewinn erzielen. Der Schein verfällt somit wertlos. Der Optionspreis kann von Person A komplett als Gewinn verbucht werden.
Steht hingegen am Fälligkeitstag der Kurs der Aktie XY unter 100 Euro, so wird Person B die Option ausüben, da er nun die Aktie teurer verkaufen kann, als er für sie momentan regulär an der Börse bekommen würde. Liegt der Kurs der Aktie XY momentan bei 94 Euro, ist Person A verpflichtet, die Aktie für 100 Euro von Person B zu erwerben. Nun muss noch der Optionspreis berücksichtigt werden. Person A bekam von Person B 4 Euro für das Optionsgeschäft. Die kann er auch behalten, erleidet trotzdem einen Verlust von 2 Euro. Person B hingegen erzielt einen Gewinn von 2 Euro.
Die tatsächliche Ausübung einer Option, bei der der Basiswert auch geliefert wird, ist jedoch eher unüblich. In der Regel wird nur die Differenz zwischen Basispreis und aktuellem Marktwert des Basiswertes ausgezahlt (Barausgleich).