Zinsarbitrage - PrudentWater
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Zinsarbitrage

engl. Interest Rate Arbitrage

Die Zinsarbitrage ist eine Form der Arbitrage und beschreibt die Ausnutzung von Unterschieden beim Zins bei unterschiedlichen Währungen. Ziel dabei ist es, durch Zinsverzerrungen einen beinahe risikolosen Gewinn zu erzielen.
Zinsarbitrage kann nur dann durchgeführt werden, wenn es Abweichungen zwischen Zinsdifferenz und Swapsatz zwischen einem Währungspaar kommt. Würde beispielsweise bei dem Wechselkurs EUR/USD der Terminkurs aktuell unter dem Kassakurs + Swapsatz für die jeweilige Laufzeit liegen, würden Investoren sofort kursgesichert ihr Geld in den USD anlegen. Dies würde so lange geschehen, bis durch den Kauf von Kassadollar und gleichzeitigem Verkauf von Termindollar wieder Zinsparität herrscht. Dabei steigt der Terminkurs EUR/USD und entsprechend fällt der Kassakurs EUR/USD so lange, bis Zinsparität herrscht und folglich Arbitrage nicht mehr möglich ist.
Ein risikoloser Gewinn kann dann erzielt werden, indem der Investor zeitgleich ein Termingeschäft abschließt, bei dem der Fremdwährungsgeldbetrag inklusive bis zur Fälligkeit auflaufender Zinsen bereits in der Gegenwart per Termin verkauft wird. Dadurch sichert er sich schon heute einen Wechselkurs, zu dem er den Fremdwährungsbetrag in seine heimische Währung wieder tauschen kann. Liegen nun die Kosten für dieses Termingeschäft unter dem Zinsvorteil, den die Fremdwährungsanlage gegenüber der Geldanlage in der Heimatwährung bietet, kann ein risikoloser Gewinn erzielt werden. Das Wechselkursrisiko wird also durch ein Kurssicherungsgeschäft ausgeschaltet, die dafür entstandenen Kosten dürfen dabei jedoch nicht komplett den ausländischen Zinsvorteil vereinnahmen.
Nun sollte theoretisch die Geldanlage in der Fremdwährung, umgerechnet in die heimische Währung, zu der gleichen Rendite führen, wie die direkte Geldanlage am heimischen Markt. Die Zinsarbitrage zielt jedoch genau darauf ab, Zinsverzerrungen in Form von Zinsdifferenzen auszunutzen. In diesem Fall liegt also aktuell kein effizienter Markt vor, da beinahe risikolos ein Gewinn in Höhe der Zinsdifferenz abzüglich der Kurssicherungskosten zur Ausschaltung des Wechselkursrisikos erzielt werden kann.
Zu unterscheiden ist die Zinsarbitrage zwischen einem Zinsdifferenzgeschäft und der Zinsausgleichsarbitrage. Bei dem Zinsdifferenzgeschäft nimmt der Investor einen Kredit in einer niedrig verzinsten Währung auf, um ihn anschließend in einer höher verzinsten Währung anzulegen. Bei der Zinsausgleichsarbitrage hingegen besitzt der Investor bereits den Geldbetrag, den er in einer höher verzinslichen Fremdwährung anlegen möchte, er muss also zuvor keinen Kredit aufnehmen und dementsprechend auch keine Zinsen für eine Geldaufnahme bezahlen.