engl. Pre-Emptive Right
Mit dem Bezugsrecht hat der Aktionär das Recht, bei einer Kapitalerhöhung neue Aktien im Verhältnis zu seinem bisherigen Anteil zu erhalten. Das Bezugsrecht ist also ein Anrecht der Altaktionäre darauf, die in Kürze neu ausgegebenen Aktien zum Ausgabepreis im jeweiligen Bezugsverhältnis zu erhalten. Diese neu ausgegebenen Aktien werden dann auch als Junge Aktien bezeichnet.
Sinn des Bezugsrechtes
Eine Kapitalerhöhung hat zunächst immer die Konsequenz, dass sich die Anzahl der ausstehenden Aktien erhöht. Dies führt jedoch auch automatisch dazu, dass der Aktienanteil, welchen der Altaktionär am Unternehmen hält, sich durch die Kapitalerhöhung verringert. Damit Altaktionäre vor solch einer Verwässerung ihres Kapitals geschützt werden, muss die Aktiengesellschaft bei Kapitalerhöhungen um mehr als 10 Prozent des Eigenkapitals den Altaktionären ein Bezugsrecht anbieten. Das Bezugsrecht dient also als Schutz für die Altaktionäre vor einer Kapitalverwässerung. Eine Aktiengesellschaft führt eine Kapitalerhöhung durch, um sich so zusätzliches Kapital zu besorgen, oftmals für Investitionszwecke oder aber um Übernahmen zu finanzieren.
Wert des Bezugsrechtes
Das Bezugsrecht berechtigt den Altaktionär zum Kauf weiterer Aktien, dies jedoch in der Regel zum Preis unter dem aktuellen Aktienkurs des Unternehmens. Dadurch hat es einen inneren Wert, da die Aktie günstiger gekauft werden kann, als sie momentan an der Börse wert ist. In diesem Fall ist das Bezugsrecht sozusagen eine Call Option, die sich im Geld befindet.
Berechnung
Möglichkeiten des Altaktionärs mit den Bezugsrechten umzugehen
Nun liegt die Entscheidung beim Altaktionär. Er kann an der Bezugsrechtsemission teilnehmen und so einer Kapitalverwässerung zuvorkommen, er kann die Bezugsrechte über die Börse weiterverkaufen oder aber er macht nichts und lässt die Rechte im Depot liegen. Zunächst werden ihm die Bezugsrechte jedoch immer ins Depot gebucht.
Ausübung der Bezugsrechte
Möchte er nun an der Kapitalerhöhung teilnehmen und so den Verwässerungseffekt zuvorkommen, so muss er dies seinem Broker mitteilen. Dieser wird dann die nötigen Schritte einleiten und letztendlich die Ausübung der Bezugsrechte vornehmen. Dies muss jedoch unbedingt innerhalb der Bezugsfrist geschehen. Nach der Frist werden ihm dann die neuen, zusätzlichen Aktien ins Depot gebucht. Der Altaktionär muss für diese neuen Aktien den Ausgabepreis der Bezugsrechtemission bezahlen. Dieser liegt in der Regel unter dem aktuellen Kurs der Aktie. Wichtig dabei ist auch das sogenannte Bezugsverhältnis. Dieses regelt welchen Anteil der neu ausgegebenen Aktien dem Altaktionär aufgrund seines bisherigen Aktienbestandes zugewiesen werden.
Verkauf der Bezugsrechte
Bezugsrechte können wie ein Wertpapier an der Börse gehandelt werden. Möchte der Altaktionär nicht an der Kapitalerhöhung teilnehmen, so kann er diese an der Börse weiterverkaufen. Der erzielte Veräußerungsgewinn kann dann als eine Entschädigung für den Kursverlust angesehen werden, den er auf seine Aktien nach dem Bezugsrechtsabschlag hinnehmen muss. Der Wert der Bezugsrechte wird jedoch auch durch Angebot und Nachfrage an der Börse geregelt und ändert sich somit jeden Tag, wie es auch bei einer Aktie der Fall ist. Bezugsrechte können in der Regel für zwei Wochen an der Börse gehandelt werden.
Altaktionär reagiert nicht
Unternimmt der Aktionär keine der beiden Aktionen und lässt seine Bezugsrechte einfach im Depot liegen, so wird der Broker die Rechte zum Ende der Bezugsperiode bestens über die Börse verkaufen. Dies geschieht automatisch und der Altaktionär muss dazu keine vorherige Weisung erteilen. Den Verkaufserlös seiner Bezugsrechte bekommt er hinterher in sein Depot eingebucht.